AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Geltung
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Waren und Dienstleistungen. Durch schriftliche Abrede können Abweichungen hiervon vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Annahme durch STEW GmbH. Für Bedingungen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
  2. Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen
    Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen werden schriftlich abgegeben. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Dokument festgehalten. Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Porto und Verpackung, in der offerierten Währung. Bei Auslandlieferungen sind allfällige Zollkosten und -gebühren vom Kunden zu tragen. Preisaufschläge von Zulieferern, grössere Kursschwankungen, erhöhte Zollgebühren und zusätzliche fiskalische Belastungen, die während der Vertragserfüllung eintreten, berechtigen STEW GmbH zu Preisanpassungen. Diese werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Der Kunde kann den Nachweis für die Preiserhöhungen verlangen. Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden. Zahlungen dürfen vom Kunden aus keinem Grund zurückbehalten oder ausgesetzt werden, weder bei Reklamationen noch bei anderen vorgebrachten Ansprüchen. Die Verrechnung allfälliger Gegenforderungen ist nicht zulässig. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der STEW GmbH. Hält ein Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden alle ausstehenden Guthaben von STEW GmbH zur sofortigen Zahlung fällig. Für weitere Aufträge, auch bestätigte, steht es der STEW GmbH frei, die Konditionen sofort und unangekündigt zu ändern und/oder Waren nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern. Werden STEW GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, ist STEW GmbH berechtigt, die Leistung nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Erfolgt keine Vorauszahlung innerhalb einer angemessenen von STEW GmbH angesetzten Frist, ist STEW GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Verpackung, Versand, Kleinmengen-Zuschlag
    Transporte erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gemäss den Lieferbedingungen FCA CH-6060 Sarnen, Incoterms 2020, ohne Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Verzollungskosten. Nutzen und Gefahr gehen ab Übergabe der Ware an das Transportunternehmen am Domizil der STEW GmbH auf den Kunden über. Die Versicherung gegen Schäden aller Art ist Sache des Bestellers. Die Verpackung wird zusammen mit dem Porto verrechnet. Sämtliche Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Für Kleinmengenlieferungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 100.— wird ein Zuschlag von CHF 15.— pro Lieferung/Rechnung erhoben.
  4. Abschluss
    Aufträge werden verbindlich mit der Auftragsannahme durch STEW GmbH. Die Auftragsannahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form. STEW GmbH kann schriftliche Bestellungen anfordern. Nachträgliche Abreden und Änderungen von erteilten Aufträgen müssen vom Kunden schriftlich vorgelegt und von STEW GmbH mit einer neuen Auftragsbestätigung bestätigt werden. Der Umtausch oder die Warenrücknahme von Handelsteilen ist nicht vorgesehen. Bei kundenspezifischen Aufträgen ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
  5. Auftragserfüllung
    Der Lieferumfang richtet sich nach den Auftrags- bzw. Vertragsbedingungen, Teillieferungen sind jedoch zulässig. Offerten sind immer unverbindlich. Die Gültigkeit der Offerte wird jeweils im Dokument angegeben. Mit der Auftragsbestätigung werden, sofern möglich, verbindliche Lieferfristen abgegeben. Nachträgliche Terminänderungen werden schriftlich mit einer neuen Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Aufträge sind erfüllt, wenn der Liefergegenstand zum vereinbarten Liefertermin dem Spediteur/Frachtführer übergeben wurde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Fertigungs- und Reparaturaufträge gelten als erfüllt, wenn die in Auftrag gegebenen oder zur Reparatur angelieferten Waren gemäss den Spezifikationen des Kunden zum vereinbarten Termin ausgeführt wurden. Reparaturarbeiten gelten auch dann als erfüllt, wenn die angelieferten Waren nicht mehr in einen funktionstüchtigen Zustand gebracht werden können.

Entwicklungsaufträge gelten als erfüllt, wenn nach der Freigabe der Muster durch den Kunden und der Ausführung eventueller Korrekturen dem Kunden die endgültigen Muster inkl. Dokumentation zum vereinbarten Termin zugestellt wurden.

Bei Übermittlung von elektronisch erstellten Daten via elektronische Medien ist der Kunde verpflichtet, unvollständige Übermittlung oder Unklarheiten jeglicher Art sofort an STEW GmbH zu melden. STEW GmbH lehnt jegliche Verantwortung für Schäden ab, die aus Übermittlungsfehlern entstehen können.

Abruftermine und -mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen der Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht an oder ruft er sie bei entsprechender Vereinbarung nicht fristgerecht ab, so ist STEW GmbH ohne Hinterlegung der Ware berechtigt, den vereinbarten Preis zu fordern.

  1. Höhere Gewalt
    Ereignisse höherer Gewalt entbinden STEW GmbH von der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht auf Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegenüber STEW GmbH.

Ereignisse höherer Gewalt sind Mobilmachung, Krieg, Sabotage, Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen oder Verfügungen über Arbeits- oder Lieferbeschränkungen, Embargos, Beschränkung der Energieversorgung, Pandemie-Situationen, Überschwemmung, Sturm, Feuer und sonstige Elementarereignisse. Weitere Ereignisse höherer Gewalt sind Maschinenausfall von mehr als 5 Arbeitstagen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Komponenten und anderen Materialien zur Vertragserfüllung, Verzug im Transport oder Verkehrsunterbrechungen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, informiert STEW GmbH den Kunden umgehend.

  1. Gewährleistung
    Ohne spezielle Kundenvorgaben werden die Produkte gemäss internen Richtlinien geprüft. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Waren umgehend auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel, Fehllieferungen oder unvollständige Lieferungen sofort, jedoch spätestens innert 7 Tagen der STEW GmbH anzuzeigen, ansonsten gilt die Lieferung als korrekt erfolgt. Im Falle von versteckten Mängeln gilt nach Entdeckung ebenfalls eine sofortige Rügepflicht, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen. Die Mitteilung an STEW GmbH hat schriftlich zu erfolgen und muss mindestens Angaben der Mängel, Abweichungen und Beobachtungen enthalten. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Gleiche Fristen gelten für die Ausführung von Entwicklungsarbeiten sowie Fertigungs- und Reparaturaufträge im Auftrag von Kunden. Eine sonstige oder weitergehende Sach- oder Rechtsgewährleistung des Verkäufers besteht nicht. Insbesondere gewährleistet der Verkäufer nicht, dass sich die Lieferung zum vorausgesetzten Gebrauch eignet und keine Drittrechte verletzt. Die Gewährleistung des Verkäufers beschränkt sich auf Herstellungs- oder Materialfehler, die er nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung beheben kann. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter sowie Softwareprobleme. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse. Des weiteren haftet der Verkäufer nicht für Transportschäden der Ware. Solche Schäden sind direkt gegenüber der ausliefernden Poststelle oder dem Spediteur geltend zu machen. Wird STEW GmbH ein Datenträger oder ein Produkt mit einem darin enthaltenen Datenspeicher übergeben, muss der Kunde in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust rechnen. Für eine ordnungsgemässe Datensicherung und den Schutz seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die STEW GmbH übernimmt keine Haftung für den allfälligen Verlust von Daten. Die Gewährleistungsfrist für die Vertragsprodukte beginnt mit der jeweils vertragskonformen Lieferung der Vertragsprodukte an den Kunden und endet gemäss der im Einzelvertrag vereinbarten Gewährleistungsfrist (abhängig vom Unterlieferant/Produkt).

STEW GmbH ist berechtigt, dem Kunden während der Prüfung des Garantieanspruchs nach eigenem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung zu stellen (Austausch unter Vorbehalt). Der Austausch findet unter der (aufschiebenden) Bedingung des tatsächlichen Vorliegens eines Garantiefalles und ohne Kostenfolge für STEW GmbH für allfällig anfallende Arbeiten für den Ein- und Ausbau des Ersatzgerätes statt. Das Eigentum am Austauschprodukt geht erst nach Garantiezusage durch STEW GmbH auf den Kunden über. Im Falle der Ablehnung eines Garantiefalles durch die STEW GmbH hat der Kunde die Wahl zwischen dem Erwerb des Ersatzgerätes zum Warenwert im Zeitpunkt der Übergabe oder der Rücksendung des Ersatzgerätes auf eigene Kosten.

STEW GmbH führt bei berechtigter Reklamation innert nützlicher Frist die Nachbesserungsarbeiten an Waren gemäss den gemeldeten Mängeln aus. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sind Nachbesserungsarbeiten an Waren erfolglos, so beschränkt sich die Haftung auf einen kostenlosen Ersatz der defekten Ware. Sind Ersatzlieferungen nicht möglich, wird der Kaufpreis gegen Rückgabe der mangelhaften Ware erstattet.

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, zudem wird die leichte Fahrlässigkeit gemäss Obligationenrecht wegbedungen.

Im Übrigen lehnt STEW GmbH die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch STEW GmbH zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
  1. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
    Die Kosten einer Reparatur, die nicht unter die Gewährleistung nach Ziffer 7 fallen, trägt der Kunde. Die STEW GmbH behält sich das Recht vor, die Kosten für die Überprüfung der Mängelrüge sowie die Kosten für den Versand dem Kunden zu belasten, wenn die Mängel nicht feststellbar sind oder nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fallen.
  2. Eigentums- und Urheberrechte
    Für alle Offerten, Zeichnungen, Entwürfe und alle anderen Unterlagen behalten sich die Lieferwerke der STEW GmbH das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der STEW GmbH weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Für Waren oder Leistungen, welche gemäss Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen des Kunden geliefert oder erbracht werden, gewährleistet dieser, dass weder Immaterialgüterrechte noch andere Rechte Dritter verletzt werden. Ausserdem verpflichtet sich der Kunde, STEW GmbH im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte schadlos zu halten.
  3. Beistellung von Komponenten, Mess und Prüfmitteln
    Für beigestellte Komponenten liegt die Verantwortung allein beim Kunden. Stellt STEW GmbH an beigestellter Ware Mängel fest, kann der Fertigungsprozess unterbrochen werden. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Die Lieferzeit verlängert sich in einem solchen Fall mindestens um die Zeit des Unterbruchs. Stellt ein Kunde Mess- und Prüfmittel zur Verfügung, ist der Kunde für Eichung, Wartung und Überprüfung verantwortlich.
  4. Gültigkeit, Erfüllungsort und Gerichtstand
    Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. STEW GmbH behält sich jedoch das Recht vor, diese Bestimmungen sowie weitere, das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer betreffende Regelungen (z.B. betreffend Datenschutz, Nutzung der Website) jederzeit zu ändern oder einzuführen. Sind oder werden aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so gelten die übrigen Bestimmungen unverändert weiter. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, die den Unwirksamen in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahekommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Deutsch abgefasst. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung von Waren und Dienstleistungen sowie Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten für beide Parteien ist Sarnen (OW). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Mai 2026 bis auf weiteres.

 

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